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Ich glaube, dass Tiere genauso eine Seele haben wie wir Menschen und so möchte ich die Worte, die niemand Geringerer als schon Leonardo da Vinci einst aussprach, hier zu Beginn festhalten: "Es wird die Zeit kommen, da das Verbrechen am Tier ebenso geahndet wird wie das Verbrechen am Menschen."
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Fünf Freiheiten für Tiere
1. Freiheit von Unbehagen, 2. von Hunger und Durst, 3. von Angst und Leiden, 4. von Schmerz, von Verletzung und Krankheit 5. sowie die Freiheit, ein normales Verhalten zeigen zu dürfen.
Nutztiere sind fühlende Wesen. Das erkennt auch die EU und versucht den Spagat zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Kreatur. Der EU-Experte Lars Hoelgaard kündigte an, dass ab 1. Jänner 2007 Bauern ihre Förderungen verlieren werden, wenn sie die Mindestnormen für Tierschutz nicht einhalten. "Unsere Peitsche wird zuschlagen und die Landwirte bestrafen, die sich nicht daran halten."
aus: 'Salzburger Nachrichten', Freitag, 31. März 2006 |
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Was ist ein Helping Dog - Partner-Hund - Asisstance Dog?
Haben Sie schon mal über MarkTwain gehört, dass er seinen Hunden ganz eigenartige Namen gab wie "I Know", "You Know", oder "Don't Know" ? Der Partner-Hund, über den ich hier hauptsächlich berichte, bekam den einfachen Namen "Betsie", in England am 7. August 1997 geboren, zur Zucht durch die Organisation 'Partner-Hunde Österreich', angekauft, aber bei mir in ständiger Obhut lebend. Erst mit 8 Jahren, also am 07.August 2005 ging die Hündin dann endgültig laut Vertrag in meinen Besitz über. Für die acht- bis neun Wochen alten Hundebabys beginnt das Leben in speziell ausgesuchten Familien, wo ihnen die Grundbegriffe des Gehorsams in 12 - 18 Monaten beigebracht werden, was dann in wöchentlich stattfindenden Treffen am 'Hundehof' dieser Organisation nachzuweisen ist. Danach erhalten sie ein weiteres Spezialtraining um zu Partnern fürs Leben für Rollstuhlfahrer, gehörlose Menschen sowie geistig und mehrfach Behinderte zu werden. Die Organisation besucht auch mit diesen Hunden das Salzburger Kinderkrankenhaus sowie andere soziale Einrichtungen wofür der Verein finanzielle Zuwendungen erhält. Es war mir möglich für diese Organisation auch bei den Salzburger Behörden zu erreichen, was es in Wien und anderen Städten schon längst gibt: Speziell gekennzeichnet und mit Ausweis versehen, ist es behinderten Personen nun gesetzlich erlaubt, solche Hunde auch in sämtliche Örtlichkeiten und zu Veranstaltungen mitzuführen. Zuchthündin Betsie, die seit dem Tode meines Mannes bei mir lebt, ist auch mir ein besonders lieber und tröstlicher Partner geworden. Ihre Jungen wurden nach Feststellung einwandfreier Gesundheit, zum Helping-Dog, in Österreich 'Partner-Hund' genannt, ausgebildet. Ein Vertrag - den man bei der Übernahme eines solchen Hundes unterfertigt - sieht vor, dass Zuchthündinnen zur Geburt der Jungen jeweils für 7-10 Wochen in das Ausbildungszentrum dieser Organisation verbracht werden müssen. Diese Verbringung aus der gewohnten Umgebung ihres Zuhauses bedeutet erwiesenermaßen für eine sensible Hündin eine enorme Stressbelastung und erst wenn diese entweder 3 Mal geworfen hat oder 8 Jahre alt ist, gehört sie dann endgültig dieser Familie in der sie aufgewachsen ist. Bevor man eine derartige Vereinbarung eingeht, sollte dies alles wohl überlegt und bedacht werden. Ich und die Hündin hatten das große Glück, den ersten Wurf ausnahmsweise in meinem Zuhause erleben zu dürfen da am Hundehof zu dieser Zeit 'Baustelle' herrschte. Es kamen 8 gesunde Welpen zur Welt. In den folgenden Jahren verliefen die weiteren beiden Würfe dann aber leider nicht mehr ohne Probleme - die vertraglichen Bestimmungen mußten diesmal eingehalten werden - womit sich leider von mir geäußerte Bedenken bewahrheiteten und ein bereits vor Jahren diesbezüglich erstelltes Universitätsgutachten (seelische Belastung=Stress) wiedermal bestätigt wurde. Aber das ist eine andere Geschichte ... Haben Sie Fragen, auch was eine beiderseitige Einhaltung solcher Verträge betrifft ? Schreiben Sie mir.
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